Aktuelle Sprechzeiten
Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8 bis 17.00 Uhr
Bis auf weiteres ist Samstags geschlossen
Zum Führen eines Kraftfahrzeugs in öffentlichen Bereichen wird eine Fahrerlaubnis benötigt. Diese gibt es in verschiedenen Fahrerlaubnis-Klassen. Der Nachweis für die Fahrerlaubnis ist der Führerschein.
Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde:
Alle Fahrzeugführer der Jahrgänge 1965 bis 1970, die ihren Führerschein vor 1999 ausgestellt bekommen haben, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2024 umtauschen. Wegen der sehr hohen Nachfrage kommt es zu Engpässen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde. Sie können auch eine E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de senden.
Bitte teilen Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer mit. Sollte eine andere Behörde den Führerschein ausgestellt haben, benötigen wir weiterhin die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Für eine Antwort bzw. einen Rückruf müssen wir allerdings um Geduld bitten. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.
Der Wartebereich im Gebäude bleibt eingeschränkt. Ein Einlassdienst regelt den Zugang.
Das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske für Besucher ab 15 Jahren wird empfohlen.
Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde
Es sind alle Leistungen uneingeschränkt möglich.
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Bis auf weiteres ist Samstags geschlossen.
Ab dem 28.02.2023 ist die Fahrerlaubnisbehörde wie die Kfz-Zulassung geöffnet. Sie benötigen keinen Termin mehr.
Untere Straßenverkehrsbehörde
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Fax (036603/255-51) oder E-Mail. Für Rückfragen stehen wir telefonisch zur Verfügung.