Willkommen im Landkreis Greiz
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Umsetzung der EG-DLR-RL 2006/123

Nach § 71e des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) können seit dem 28.12.2009 Verwaltungsverfahren, die über die Einheitliche Stelle (EA) abgewickelt werden dürfen (§ 71a ThürVwVfG) auf Wunsch des Antragstellers auch elektronisch abgewickelt werden.

Die elektronische Abwicklung erfolgt über die EA bzw. direkt mit der zuständigen Stelle (Landratsamt). In beiden Fällen ist ausschließlich folgender Link zu verwenden:

http://www.einheitliche-stelle.thueringen.de/ea/

Als Service für die elektronische Verfahrensabwicklung wird hier das Thüringer  Antragssystem für Verwaltungsleistungen THAVEL zur Verfügung gestellt. Damit können Sie ihre Anträge und Formulare online verwalten und den zuständigen Stellen zur Verfügung stellen. Dies können Sie direkt tun oder die Hilfe des EA in Anspruch nehmen.

Die angegebene Internetseite bietet Ihnen zusätzlich alle wichtigen Informationen zu den Kernpunkten der Richtlinie. Der Einsatz eines EA unterstützt Sie bei den für die Aufnahme und die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten. Zur Informationsbeschaffung werden Ihnen unter dem Link folgende Instrumente zur Verfügung gestellt:

  • Zuständigkeitsfinder
  • Formularservice
  • Landesrecht Thüringen
  • Vorhabenskonfigurator


HINWEIS zur elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis Greiz

(Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3a ThürVwVfG)

Der Landkreis Greiz besitzt derzeit nicht die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, um verschlüsselte und/oder mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehene E-Mail-Posteingänge entgegenzunehmen. Daher ist eine Verwendung der E-Mail-Kommunikation für die gesetzlich vorgeschriebene förmliche Zustellung von Dokumenten (Schriftformerfordernis) nicht möglich.

Bezogen auf die EG-DLR 2006/123 relevanten Verfahren verweisen wir nochmals ausdrücklich auf die oben aufgeführte und zu verwendende Internetseite.

Schicken Sie keine E-Mails, die mit einer qualifizierten Signatur versehen sind, direkt an das Landratsamt Greiz, da diese von uns nicht bearbeitet werden können. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass der Landkreis Greiz außerhalb der Verfahren nach § 71a ThürVwVfG den elektronischen Zugang auch weiterhin nicht eröffnet.

Kontakt

Ellen Höfer

EA-Ansprechpartner

Tel. 03661/876-426
Fax 03661/876-222