In der Fahrerlaubnisbehörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben.
Deshalb ist für den Umtausch eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.
Benötigte Unterlagen (im Original) bei Antragstellung/Vorsprache):
- gültiger Personalausweis/vorläufiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
(maximal 3 Monate alt) oder vollständiger Aufenthaltstitel oder sonstiges Ausweisdokument - biometrisches Passbild
- Führerschein
Sollte Ihr aktueller Führerschein in unserer Behörde ausgestellt worden sein, ist keine weitere
Veranlassung durch Sie vor der Antragstellung erforderlich.
Wenn Ihr aktueller Führerschein in einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden ist,
müssen Sie zusätzlich Folgendes veranlassen:
a) Senden Sie uns eine Kopie (jeweils Vorder- und Rückseite) Ihres gültigen Personaldokumentes
(z. B. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis) sowie Ihres aktuellen
Führerscheins per Post oder per Mail (PDF-Datei). Wir kümmern uns vor Antragstellung um die
Anforderung Ihrer Führerscheindaten bei der zuletzt ausstellenden Behörde. Wenn Sie uns Ihre
Telefonnummer benennen, können wir Sie gern nach Posteingang telefonisch informieren.
oder
b) Sie wenden sich selbst an die zuletzt ausstellende Fahrerlaubnisbehörde und veranlassen die
Übersendung Ihrer Führerscheindaten (Karteikartenabschrift) direkt an unsere Fahrerlaubnisbehörde.
Unter folgendem Link Fristen Umtausch Führerschein finden Sie Angaben, bis wann Sie
Ihren Führerschein umtauschen müssen.