Aktuelle Sprechzeiten
Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8 bis 17.00 Uhr
Voraussetzung: Mindestalter 21 Jahre und mindestens 2- jähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Alle Fahrzeugführer der Jahrgänge 1965 bis 1970, die ihren Führerschein vor 1999 ausgestellt bekommen haben, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2024 umtauschen. Wegen der sehr hohen Nachfrage kommt es zu Engpässen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde. Sie können auch eine E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de senden.
Bitte teilen Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer mit. Sollte eine andere Behörde den Führerschein ausgestellt haben, benötigen wir weiterhin die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Für eine Antwort bzw. einen Rückruf müssen wir allerdings um Geduld bitten. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.