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Begleitetes Fahren ab 17 (Klassen B / BE)

In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.

Benötigte Unterlagen (im Original):

  • gültiger Personalausweis/vorläufiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) oder vollständiger Aufenthaltstitel oder sonstiges Ausweisdokument
  • ggf. vorhandener Führerschein
  • Antrag mit Stempel der Fahrschule und Unterschriften der Erziehungsberechtigten
  • eventuell Nachweis des alleinigen Sorgerechts
  • biometrisches Passbild
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle/Optiker (max. zwei Jahre alt)
  • Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - Begleitperson(en)
  • Führerscheinkopie(n) der Begleitperson(en) 
  • beidseitige Kopie(n) des/der Personalausweise(s) der Begleitperson(en), wenn der Name vom Führerschein abweicht

 

 

Alle Fahrzeugführer der Jahrgänge 1971 oder später, die ihren Führerschein vor 1999 ausgestellt bekommen haben, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2025 umtauschen. Wegen der sehr hohen Nachfrage kommt es zu Engpässen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde. Sie können auch eine E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de senden.
Bitte teilen Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer mit. Sollte eine andere Behörde den Führerschein ausgestellt haben, benötigen wir weiterhin die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Für eine Antwort bzw. einen Rückruf müssen wir allerdings um Geduld bitten. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Kontakt

Fahrerlaubnis-behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32