Willkommen im Landkreis Greiz
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Begleitetes Fahren ab 17 (Klassen B / BE)

In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.

Benötigte Unterlagen (im Original):

  • gültiger Personalausweis/vorläufiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) oder vollständiger Aufenthaltstitel oder sonstiges Ausweisdokument
  • ggf. vorhandener Führerschein
  • Antrag mit Stempel der Fahrschule und Unterschriften der Erziehungsberechtigten
  • eventuell Nachweis des alleinigen Sorgerechts
  • biometrisches Passbild
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle/Optiker (max. zwei Jahre alt)
  • Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - Begleitperson(en)
  • Führerscheinkopie(n) der Begleitperson(en) 
  • beidseitige Kopie(n) des/der Personalausweise(s) der Begleitperson(en), wenn der Name vom Führerschein abweicht

 

 

Die Fahrerlaubnisbehörde können Sie unter den unten genannten Kontaktdaten (siehe Kontakt) erreichen. Sollten Sie uns eine E-Mail senden, geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum, Anliegen und Telefonnummer an.

Bei der Beantragung von Führerscheindokumenten ist Folgendes zu beachten.

Sollte Ihr aktueller Führerschein in unserer Behörde ausgestellt worden sein, ist keine weitere
Veranlassung durch Sie vor der Antragstellung erforderlich.

Wenn Ihr aktueller Führerschein in einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden ist,
müssen Sie zusätzlich Folgendes veranlassen:

a) Senden Sie uns eine Kopie (jeweils Vorder- und Rückseite) Ihres gültigen Personaldokumentes
     (z. B. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis) sowie Ihres aktuellen
     Führerscheins per Post oder per Mail (PDF-Datei). Wir kümmern uns vor Antragstellung um die
     Anforderung Ihrer Führerscheindaten bei der zuletzt ausstellenden Behörde. Wenn Sie uns Ihre
     Telefonnummer benennen, können wir Sie gern nach Posteingang telefonisch informieren.
     oder
b) Sie wenden sich selbst an die zuletzt ausstellende Fahrerlaubnisbehörde und veranlassen die
     Übersendung Ihrer Führerscheindaten (Karteikartenabschrift) direkt an unsere Fahrerlaubnisbehörde.

Kontakt

Fahrerlaubnis-Behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32
fahrerlaubnis@
landkreis-greiz.de