Willkommen im Landkreis Greiz
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Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht

Kontaktieren Sie uns bitte über unsere E-Mail Adresse. Für ein individuelles Informationsschreiben benötigen wir eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises, des Reisepasses mit Meldebescheinigung oder eines sonstigen Ausweisdokumentes. Bitte teilen Sie mit, welche Fahrerlaubnisklassen Sie beantragen möchten.

fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de

 

Alle Fahrzeugführer der Jahrgänge 1971 oder später, die ihren Führerschein vor 1999 ausgestellt bekommen haben, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2025 umtauschen. Wegen der sehr hohen Nachfrage kommt es zu Engpässen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde. Sie können auch eine E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de senden.
Bitte teilen Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer mit. Sollte eine andere Behörde den Führerschein ausgestellt haben, benötigen wir weiterhin die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Für eine Antwort bzw. einen Rückruf müssen wir allerdings um Geduld bitten. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Kontakt

Fahrerlaubnis-behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32