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Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht

Kontaktieren Sie uns bitte über unsere E-Mail Adresse. Für ein individuelles Informationsschreiben benötigen wir eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises, des Reisepasses mit Meldebescheinigung oder eines sonstigen Ausweisdokumentes. Bitte teilen Sie mit, welche Fahrerlaubnisklassen Sie beantragen möchten.

fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de

 

Fahrzeugführer der Jahrgänge 1971 oder später, die ihren Führerschein vor 1999 erhalten haben, müssen diesen bis zum 19.01.2025 umtauschen. Aufgrund hoher Nachfrage kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde kommen. Sie können uns auch per E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de kontaktieren. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum, Anliegen und Telefonnummer an. Für Führerscheine, die von einer anderen Behörde ausgestellt wurden, benötigen wir die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Wir bitten um Geduld bezüglich der Antwort oder eines Rückrufs und werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

 

Kontakt

Fahrerlaubnis-Behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32