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Ausstellung von Fahrerkarten (Kontrollgerätekarten)

In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.

Benötigte Unterlagen (im Original):

  • gültiger Personalausweis/vorläufiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) oder vollständiger Aufenthaltstitel oder sonstiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • biometrisches Passbild
  • alte Fahrerkarte

Wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, muss Ihr bisheriger Führerschein getauscht werden. Dafür ist ein

  • zusätzliches biometrisches Passbild

erforderlich.

Fahrzeugführer der Jahrgänge 1971 oder später, die ihren Führerschein vor 1999 erhalten haben, müssen diesen bis zum 19.01.2025 umtauschen. Aufgrund hoher Nachfrage kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde kommen. Sie können uns auch per E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de kontaktieren. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum, Anliegen und Telefonnummer an. Für Führerscheine, die von einer anderen Behörde ausgestellt wurden, benötigen wir die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Wir bitten um Geduld bezüglich der Antwort oder eines Rückrufs und werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

 

Kontakt

Fahrerlaubnis-Behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32