Aktuelle Sprechzeiten
Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr
Dienstag von 8 bis 15 Uhr
Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
Keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.
Benötigte Unterlagen (im Original):
Wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, muss Ihr bisheriger Führerschein getauscht werden. Dafür ist ein
erforderlich.
Die Fahrerlaubnisbehörde können Sie unter den unten genannten Kontaktdaten (siehe Kontakt) erreichen. Sollten Sie uns eine E-Mail senden, geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum, Anliegen und Telefonnummer an.
Bei der Beantragung von Führerscheindokumenten ist Folgendes zu beachten.
Sollte Ihr aktueller Führerschein in unserer Behörde ausgestellt worden sein, ist keine weitere
Veranlassung durch Sie vor der Antragstellung erforderlich.
Wenn Ihr aktueller Führerschein in einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden ist,
müssen Sie zusätzlich Folgendes veranlassen:
a) Senden Sie uns eine Kopie (jeweils Vorder- und Rückseite) Ihres gültigen Personaldokumentes
(z. B. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis) sowie Ihres aktuellen
Führerscheins per Post oder per Mail (PDF-Datei). Wir kümmern uns vor Antragstellung um die
Anforderung Ihrer Führerscheindaten bei der zuletzt ausstellenden Behörde. Wenn Sie uns Ihre
Telefonnummer benennen, können wir Sie gern nach Posteingang telefonisch informieren.
oder
b) Sie wenden sich selbst an die zuletzt ausstellende Fahrerlaubnisbehörde und veranlassen die
Übersendung Ihrer Führerscheindaten (Karteikartenabschrift) direkt an unsere Fahrerlaubnisbehörde.