Aktuelle Sprechzeiten
Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8 bis 17.00 Uhr
In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.
Benötigte Unterlagen (im Original):
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV)
zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE
Fahrzeugführer der Jahrgänge 1971 oder später, die ihren Führerschein vor 1999 erhalten haben, müssen diesen bis zum 19.01.2025 umtauschen. Aufgrund hoher Nachfrage kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde kommen. Sie können uns auch per E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de kontaktieren. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum, Anliegen und Telefonnummer an. Für Führerscheine, die von einer anderen Behörde ausgestellt wurden, benötigen wir die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Wir bitten um Geduld bezüglich der Antwort oder eines Rückrufs und werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.