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Verlängerung Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.

Benötigte Unterlagen (im Original):

  • gültiger Personalausweis/vorläufiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) oder vollständiger Aufenthaltstitel oder sonstiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • biometrisches Passbild
  • Nachweis Sehvermögen (Arztbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV oder Augenarztzeugnis nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV)

Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV)
 

zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE

  • Führungszeugnis der Belegart "0", maximal 3 Monate alt (erhältlich beim Einwohnermeldeamt, wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt)
  • ab Vollendung des 50. Lebensjahres Angaben zur Gutachterstelle (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 4 Fev oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung)

Fahrzeugführer der Jahrgänge 1971 oder später, die ihren Führerschein vor 1999 erhalten haben, müssen diesen bis zum 19.01.2025 umtauschen. Aufgrund hoher Nachfrage kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde kommen. Sie können uns auch per E-Mail an fahrerlaubnis(at)landkreis-greiz.de kontaktieren. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum, Anliegen und Telefonnummer an. Für Führerscheine, die von einer anderen Behörde ausgestellt wurden, benötigen wir die Führerscheinnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum. Wir bitten um Geduld bezüglich der Antwort oder eines Rückrufs und werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

 

Kontakt

Fahrerlaubnis-Behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32