Willkommen im Landkreis Greiz
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Verlängerung Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.

Benötigte Unterlagen (im Original):

  • gültiger Personalausweis/vorläufiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) oder vollständiger Aufenthaltstitel oder sonstiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • biometrisches Passbild
  • Nachweis Sehvermögen (Arztbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV oder Augenarztzeugnis nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV)

Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV)
 

zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE

  • Führungszeugnis der Belegart "0", maximal 3 Monate alt (erhältlich beim Einwohnermeldeamt, wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt)
  • ab Vollendung des 50. Lebensjahres Angaben zur Gutachterstelle (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 4 Fev oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung)

Die Fahrerlaubnisbehörde können Sie unter den unten genannten Kontaktdaten (siehe Kontakt) erreichen. Sollten Sie uns eine E-Mail senden, geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum, Anliegen und Telefonnummer an.

Bei der Beantragung von Führerscheindokumenten ist Folgendes zu beachten.

Sollte Ihr aktueller Führerschein in unserer Behörde ausgestellt worden sein, ist keine weitere
Veranlassung durch Sie vor der Antragstellung erforderlich.

Wenn Ihr aktueller Führerschein in einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden ist,
müssen Sie zusätzlich Folgendes veranlassen:

a) Senden Sie uns eine Kopie (jeweils Vorder- und Rückseite) Ihres gültigen Personaldokumentes
     (z. B. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis) sowie Ihres aktuellen
     Führerscheins per Post oder per Mail (PDF-Datei). Wir kümmern uns vor Antragstellung um die
     Anforderung Ihrer Führerscheindaten bei der zuletzt ausstellenden Behörde. Wenn Sie uns Ihre
     Telefonnummer benennen, können wir Sie gern nach Posteingang telefonisch informieren.
oder
b) Sie wenden sich selbst an die zuletzt ausstellende Fahrerlaubnisbehörde und veranlassen die
     Übersendung Ihrer Führerscheindaten (Karteikartenabschrift) direkt an unsere Fahrerlaubnisbehörde.

Kontakt

Fahrerlaubnis-Behörde

Tel. 036603/255-30
Fax 036603/255-32
fahrerlaubnis@
landkreis-greiz.de