In der Behörde werden Formulare erstellt. Diese müssen Sie unterschreiben. Deshalb ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger Personalausweis/vorläufiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (maximal 3 Monate alt) oder vollständiger Aufenthaltstitel oder sonstiges Ausweisdokument
- Führerschein
- biometrisches Passbild
- Nachweis Sehvermögen (Arztbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV oder Augenarztzeugnis nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV)
Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV)
zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE
- Führungszeugnis der Belegart "0", maximal 3 Monate alt (erhältlich beim Einwohnermeldeamt, wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt)
- ab Vollendung des 50. Lebensjahres Angaben zur Gutachterstelle (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 4 Fev oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung)