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Oberflächengewässer und Hochwasserschutz

Für die nachfolgend aufgeführten Vorhaben stellen Sie bitte Anträge bei der unteren Wasserbehörde.

Dabei sind in jedem Fall eine Erläuterung zu Zweck und Umfang des Vorhabens sowie eine Flurkarte (Maßstab 1:1.000) und ein Lageplan vorzulegen. Darüber hinaus können weitere Unterlagen wie Längs- und Querschnitte des Gewässers, Bauwerkspläne, hydraulische Berechnungen und andere erforderlich sein. Art und Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen variieren je nach Vorhabensumfang und sollten vor Antragstellung mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.