Willkommen im Landkreis Greiz
Sie sind hier:

Errichtung, Veränderung oder Beseitigung baulicher Anlagen

Bedingt durch ihre Lage müssen bauliche Anlagen an Gewässern vielfältige Anforderungen und Vorgaben erfüllen.

Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung baulicher Anlagen (z. B. Brücken, Durchlässe oder Ufermauern) und Gebäuden an, in, über und unter oberirdischen Gewässern bedürfen daher einer Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde. 

Kontakt

Herr Witzsche

Sachbearbeiter

Tel. 03661/876-610
Fax 03661/876-77601

 

Kontakt

Frau Schönecker

Sachbearbeiterin

Tel. 03661/876-610
Fax 03661/876-77601