Errichtung, Veränderung oder Beseitigung baulicher Anlagen
Bedingt durch ihre Lage müssen bauliche Anlagen an Gewässern vielfältige Anforderungen und Vorgaben erfüllen.
Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung baulicher Anlagen (z. B. Brücken, Durchlässe oder Ufermauern) und Gebäuden an, in, über und unter oberirdischen Gewässern bedürfen daher einer Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde.