Landratsamt Greiz
Amt für Umwelt
Dienstsitz: |
| Postanschrift: |
Dr.-Scheube-Str. 6 | Postfach 1352 | |
07973 Greiz | 07962 Greiz |
Sprechzeiten
Dienstag: | 09 - 12 Uhr | und | 14 - 17 Uhr |
Donnerstag: | 09 - 12 Uhr | und | 14 - 18 Uhr |
und nach Vereinbarung
Das Aufstauen oder Absenken des Wasserspiegels kann an oberirdischen Gewässern beispielsweise zu Einschränkungen für andere Gewässernutzer und Anlieger, Verschärfungen von Hochwassergefahren oder Beeinträchtigungen von Wasserorganismen führen.
Das Aufstauen oder Absenken von oberirdischen Gewässern bedarf daher einer Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde. An Gewässern I. Ordnung ist die Erlaubnis bei der oberen Wasserbehörde (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz), an Gewässern II. Ordnung bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Greiz zu beantragen.