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Aufstauen, Absenken von oberirdischen Gewässern

Das Aufstauen oder Absenken des Wasserspiegels kann an oberirdischen Gewässern beispielsweise zu Einschränkungen für andere Gewässernutzer und Anlieger, Verschärfungen von Hochwassergefahren oder Beeinträchtigungen von Wasserorganismen führen.

Das Aufstauen oder Absenken von oberirdischen Gewässern bedarf daher einer Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde. An Gewässern I. Ordnung ist die Erlaubnis bei der oberen Wasserbehörde (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz), an Gewässern II. Ordnung bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Greiz zu beantragen.

Kontakt

Frau Schönecker

Sachbearbeiterin

Tel. 03661/876-610
Fax 03661/876-77601

 

Kontakt

Herr Witzsche

Sachbearbeiter

Tel. 03661/876-610
Fax 03661/876-77601

 

Kontakt

Frau Hanus

Sachbearbeiterin

Tel. 03661/876-610
Fax 03661/876-77601