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Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern

Wasserentnahmen können in oberirdischen Gewässern - insbesondere an kleineren Gewässern, bei einer Vielzahl von Entnahmen oder bei großen Entnahmemengen - zu einer deutlichen Verringerung der Wassermenge und damit zu Gefährdungen für Fische und andere Wasserorganismen führen.

Die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern bedürfen daher der Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen (z.B. Eimer, Gießkanne) fällt unter den Gemeingebrauch und ist erlaubnisfrei.

Wichtiger Hinweis: Die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung (ThürRohwEKVO) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die ThürRohwEKVO verpflichtet alle sonstigen Gewässerbenutzer ab dem 1. Januar 2023 dazu, die Menge des aus oberirdischen Gewässern entnommenen Rohwassers bei erlaubnispflichtigen Wasserentnahmen zu messen und unaufgefordert im Rahmen eines jährlichen Eigenkontrollberichtes dem TLUBN über das folgende Internetportal zu übermitteln: https://tlubn.thueringen.de/wasser/wasserversorgung-abwasser/thueringer-rohwassereigenkontrollverordnung

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Herr Witzsche

Sachbearbeiter

Tel. 03661/876-610
Fax 03661/876-77601

 

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Frau Schönecker

Sachbearbeiterin

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Frau Hanus

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