Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Daher ist es in festgesetzten Überschwemmungsgebieten unter anderem untersagt bauliche Anlagen zu errichten und zu erweitern sowie die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen.
Ausnahmegenehmigungen können bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Greiz beantragt werden.