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Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Daher ist es in festgesetzten Überschwemmungsgebieten unter anderem untersagt bauliche Anlagen zu errichten und zu erweitern sowie die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen.

Ausnahmegenehmigungen können bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Greiz beantragt werden.

Kontakt

Frau Schönecker

Sachbearbeiterin

Tel. 03661/876-610
Fax 03661/876-77601

Kontakt

Herr Witzsche

Sachbearbeiter

Tel. 03661/876-610
Fax 03661/876-77601

 

Kontakt

Frau Hanus

Sachbearbeiterin

Tel. 03661/876-610
Fax 03661/876-77601