Gewässerausbau
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer stellt nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Gewässerausbau dar und bedarf der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, in das eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) integriert ist. Für einfachere Gewässerausbauvorhaben kann eine Plangenehmigung erteilt werden. Ein solches Vorhaben kann nur zugelassen werden, wenn neben dem Wasserrecht auch die Anforderungen aus dem Baurecht, dem Naturschutzrecht und sonstigem öffentlichen Recht erfüllt werden.
Der Antrag auf Planfeststellung bzw. Plangenehmigung ist für Gewässer I. Ordnung bei der oberen Wasserbehörde (Thüringen Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz), für Gewässer II. Ordnung bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Greiz zu stellen.