Willkommen im Landkreis Greiz
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Grundwasser, Wasserschutzgebiete

Für folgende Verfahren sind Anträge bei der unteren Wasserbehörde zu stellen:

  • Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme)
  • Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können)
  • Entscheidung zu Anträgen auf Ausnahme von Verboten in Wasserschutzgebieten
  • Niederbringung von Tiefenbohrungen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie


Bei formloser Antragstellung sollte der Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Mit der Antragstellung wird i.d.R. ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren ausgelöst.

Kontakt

Frau Hanus

Sachbearbeiterin

T: 03661/876-610
F: 03661/876-77601

 

Kontakt

Frau Schönecker

Sachbearbeiterin

T: 03661/876-610
F: 03661/876-77601