Landratsamt Greiz
Amt für Umwelt
Dienstsitz: |
| Postanschrift: |
Dr.-Scheube-Str. 6 | Postfach 1352 | |
07973 Greiz | 07962 Greiz |
Sprechzeiten
Mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag: | 09 - 12 Uhr | und | 14 - 17 Uhr |
Donnerstag: | 09 - 12 Uhr | und | 14 - 18 Uhr |
Für folgende Verfahren sind Anträge bei der unteren Wasserbehörde zu stellen:
Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme)
Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können)
Entscheidung zu Anträgen auf Ausnahme von Verboten in Wasserschutzgebieten
Niederbringung von Tiefenbohrungen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie
Bei formloser Antragstellung sollte der Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Mit der Antragstellung wird i.d.R. ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren ausgelöst.