Für folgende Verfahren sind Anträge bei der unteren Wasserbehörde zu stellen:
Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können)
Bohranzeigen können online unter www.erdaufschluss-digital.de erfolgen.
Mit der Antragstellung wird i.d.R. ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren ausgelöst.
Bei formloser Antragstellung sollte der Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.