Willkommen im Landkreis Greiz
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Grundwasser, Wasserschutzgebiete

Für folgende Verfahren sind Anträge bei der unteren Wasserbehörde zu stellen:

  • Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme)

  • Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können)

  • Entscheidung zu Anträgen auf Ausnahme von Verboten in Wasserschutzgebieten

  • Niederbringung von Bohrungen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie

Bohranzeigen können online unter www.erdaufschluss-digital.de erfolgen.
Mit der Antragstellung wird i.d.R. ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren ausgelöst.

Bei formloser Antragstellung sollte der Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt werden.

Kontakt

Frau Hanus

Sachbearbeiterin

T: 03661/876-609
F: 03661/876-77601

 

Kontakt

Frau Schönecker

Sachbearbeiterin

T: 03661/876-610
F: 03661/876-77601