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Erdwärme / Oberflächennahe Geothermie

Zur Erschließung von oberflächennaher Erdwärme genutzte Erdwärmepumpensysteme sind z. B. Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Wärmepumpen mit Grundwassernutzung (Förder- und Schluckbrunnen).

Nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 41 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) sind Arbeiten wie Grabungen und Bohrungen, die soweit in den Untergrund reichen, dass sie unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser einwirken können und eine Beeinträchtigung desselben nicht ausgeschlossen werden kann, drei Monate vor ihrem Beginn der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Dies ist bei Erdwärmepumpenanlagen regelmäßig der Fall.

Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist i.d.R. auch eine bergrechtliche Zulassung durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz erforderlich.

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens wird geprüft, ob das Vorhaben in dem betreffenden Gebiet zugelassen werden kann und wenn ja welche Auflagen erforderlich zum Schutz des Grundwassers sind. Hierzu wird geprüft, ob am Standort hydrogeologisch günstige oder ungünstige Bedingungen vorherrschen. Die Ge- und Verbote in Trinkwasserschutzzonen sind zu beachten.

Die Anzeige mündet i.d.R. in ein kostenpflichtiges Verwaltungsverfahren.

Kontakt

Frau Hanus

Sachbearbeiterin

T: 03661/876-610
F: 03661/876-77601