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Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz von Wasservorkommen, deren Wasser zur Trinkwassergewinnung für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt wird. Entsprechend den für das jeweilige Schutzgebiet geltenden Bestimmungen (Schutzgebietsverordnung) unterliegen verschiedene Maßnahmen oder Vorhaben (z.B. die Lagerung von Wasserschadstoffen) Einschränkungen oder Verboten. Dementsprechend sind für bestimmte Vorhaben Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.

Kontakt

Frau Hanus
Sachbearbeiterin

T: 03661/876-610
F: 03661/876-77601