Dienstleistung der Mitarbeiter an den Standorten Gera, Greiz und Zeulenroda-Triebes
Die Mitarbeiter vor Ort beraten Sie in grundsätzlicher Weise über Fragen zu den leistungsrechtlichen Anforderungen für die Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II). Sie erhalten Auskünfte und Erläuterungen über bereits erteilte Leistungsbescheide und können verschiedene Antragsunterlagen, z. B. für einmalige Beihilfen oder Anträge bei Umzug oder Erstausstattung erhalten.
Für eine telefonische Terminvereinbarung erreichen Sie die Haupt- und Außenstellen über die Kundentelefone oder Sie melden sich in der Eingangszone, um für einen Soforttermin registriert zu werden.
Neuantragsstellung
Für die Neuantragsstellung sprechen Sie bitte, persönlich und mit Personalausweis in dem für ihr Einzugsgebiet zuständigem Servicepunkt vor.
Sie erhalten im Erstgespräch entsprechende Antragsvordrucke und Ausfüllhinweise. Eine Checkliste informiert Sie über notwendige Unterlagen, die zur Antragsstellung erforderlich sind. Im Rahmen einer individuell abgestimmten Terminvereinbarung können Sie dann die kompletten Antragsunterlagen abgeben. Im Ergebnis einer vollständigen Antragsstellung gewährleisten wir eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages und damit eine zeitnahe Auszahlung der Geldleistungen entsprechend dem erstellten Leistungsbescheid.
Sie erreichen die Außenstellen unter den angegebenen Adressen und Telefonnummern.