Informationen zur Neuantragstellung auf Bürgergeld
Das Jobcenter prüft, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Deshalb wird von Ihnen ein Antrag und Nachweise benötigt, die Ihre Angaben belegen. Wenn Sie mit anderen Menschen zusammenleben und eine Bedarfsgemeinschaft bilden, benötigt das Jobcenter auch zu diesen Personen Angaben.
Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
-> Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
-> Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
-> Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
-> Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Bürgergeld ist eine nachrangige Leistung, das heißt Sie müssen vorab alle anderen möglichen Einkommensquellen ausschöpfen. Ansprüche auf Leistungen wie Arbeitslosgengeld I, Krankengeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhalt, Wohngeld sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen werden auf einen möglichen Anspruch angerechnet. Lohn und Gehalt werden ebenfalls unter Berücksichtigung von Absetzbeträgen angerechnet.
Für eine Neuantragstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Mitarbeiter der Eingangszone über das Kundentelefon auf. Nach der Aufnahme persönlicher Daten erhalten Sie individuelle Informationen über die Unterlagen, die für Ihren Antrag erforderlich sind. Bei einer Neuantragstellung ist eine Identitätsprüfung erforderlich. Dazu legen Sie bitte zum persönlichen Gespräch einen gültigen Personalausweis/ Reisepass mit Meldebescheinigung oder Ähnliches (mit Lichtbild) vor.
Ihre Unterlagen können Sie per Post oder per Mail über das Postfach jobcenter(at)landkreis-greiz.de übersenden, oder Sie verwenden den dafür vorgesehenen Hausbriefkasten in Greiz. Wenn Sie möchten, können Sie auch einen persönlichen Abgabetermin im Leistungsbereich vereinbaren.