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Wohngeld

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, können Sie Wohngeld beantragen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) erhalten.

Voraussetzungen

Die Bewilligung von Wohngeld hängt von mehreren Voraussetzungen ab, unter anderem von der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen, von der Höhe des Gesamteinkommens sowie von der Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung.
Zudem dürfen Sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten oder wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bekommen oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung eingeflossen sind.

Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, können neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister zählen.

Antrag und Nachweise

Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet.
Der Antrag ist direkt beim Landratsamt Greiz, Wohngeldbehörde, Dr. Rathenau-Platz 11,07973 Greiz einzureichen oder kann bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare sowie nähere Auskünfte. Antragsformulare zum Ausdrucken sind jedoch auch auf dieser Seite eingestellt.

Der Antrag ist mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen. Zu diesen Nachweisen gehören unter anderem die Bescheinigungen über das Jahreseinkommen, über die Rente, über die Miete oder die Belastungen. Zu den Belastungen gehören bestimmte Ausgaben für Tilgung und Zinsen sowie für Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten.
Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Übermittlung des Wohngeldantrages bitte über den hier hinterlegten Link.