In den Gebäuden des Landratsamtes und den Außenstellen wird das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder FFP-2-Maske) für Besucher empfohlen. Außerdem sollen keine zusätzlichen Begleitpersonen mitgebracht werden, die für das Anliegen nicht relevant sind.