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Das Testergebnis des PoC-Antigen-Tests war bei unten aufgeführter Person positiv.

Das positive PoC-Antigen-Testergebnis ist offiziell zu melden (Meldepflicht gem. §§8 i. V. m. § 6
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe t Infektionsschutzgesetz).

Angaben zur Person


* = Pflichtangabe

²Nur bei betroffenen Mitarbeitern auszufüllen

Mit dem Absenden der Daten nehme ich nebenstehende Datenschutz-Hinweise zur Kenntnis. Ferner bestätige ich, dass die positiv getestete Person auf die Erfassung und Übermittlung ihrer personenbezogener Daten hingewiesen wurde und ihre Einwilligung dazu erteilt hat.