Das Testergebnis des PoC-Antigen-Tests war bei unten aufgeführter Person positiv.
Das positive PoC-Antigen-Testergebnis ist offiziell zu melden (Meldepflicht gem. §§8 i. V. m. § 6
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe t Infektionsschutzgesetz). Da PoC-Antigen-Tests nicht so zuverlässig sind wie PCR-Tests und eventuell auch ein falsch positives Ergebnis anzeigen, müssen positive PoC-Antigen-Tests derzeit noch durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Mit dem Absenden der Daten nehme ich nebenstehende Datenschutz-Hinweise zur Kenntnis. Ferner bestätige ich, dass die positiv getestete Person auf die Erfassung und Übermittlung ihrer personenbezogener Daten hingewiesen wurde und ihre Einwilligung dazu erteilt hat.