Das Rechnungsprüfungsamt ist zuständig für den Vollzug der Aufgaben der Rechnungsprüfung gemäß Thüringer Kommunalordnung und umfasst u.a. die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises sowie von kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die über kein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügen. Auch die Zweckverbände werden in dieser Weise von der Behörde unterstützt. In den Zuständigkeitsbereich des Rechnungsprüfungamtes fallen auch Kassen- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die Prüfung von Vergabeverfahren sowie Sonderprüfungen.
Hier finden Sie die Gebührensatzung Rechnungsprüfungsamt ab 01.01.2019