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Lebensmittelkontrolleur/in

Ausbildung Lebensmittelkontrolleur/in

Als Lebensmittelkontrolleur (m/w/d) hast Du die Aufgabe, Herstellung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Kosmetik, Tabakerzeugnissen usw. zu überwachen, um Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen. Grundlage Deiner Arbeit sind nationales und EU-Lebensmittelrecht.

Schon während der Ausbildung begleitest Du erfahrene Kollegen zu Kontrollen direkt in die Betriebe. Dabei kommen Deine kommunikativen Fähigkeiten zum Tragen, die es in Zusammenarbeit mit Bürgern, Gewerbetreibenden, Betriebsleitern und Unternehmern braucht. Denn vor Ort muss ihnen gegenüber die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen der Lebensmittelhygiene kontrolliert und die Durchführung von Maßnahmen und Anordnungen durchgesetzt werden. Dazu gehören auch die Sicherstellung, Prüfung und Entsorgung von Lebensmitteln sowie das Aussprechen von Verkehrsverboten und Betriebsschließungen.

Die Tätigkeit ist bestimmt durch selbständige Probenentnahmen mit Untersuchungen im Labor, die Erstellung von Prüfberichten und die Dokumentation der Außendiensttätigkeit. Die Ausbildung vermittelt außerdem Kenntnisse im Erstellen von Anordnungen, der Einleitung von Bußgeldverfahren sowie im Erstellen von Strafanzeigen.

Angesprochen sind Menschen, die bereits in der Lebensmittelbranche tätig sind und über Kenntnisse und Fähigkeiten zu Lebensmittelverkehr, Lebensmittelzusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie Tabakerzeugnissen verfügen und eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen haben. Die weiterführende Ausbildung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in erstreckt sich über zwei Jahre.

Was wir bieten:

  • individuelle Betreuung durch qualifizierte Ausbilder
  • flexible Arbeitszeit dank Gleitzeit
  • Ausbildungsvergütung nach E5 TVÖD
  • attraktive Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • 30 Tage Urlaub
  • sehr gute Übernahmechancen

Was Du mitbringst:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf der Lebensmittelbranche
  • erfolgreicher Abschluss der Fortbildungsprüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ODER Titel eines Technikers/in mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • sicheres Auftreten, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen