Aktuelle Sprechzeiten
Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr
Dienstag von 8 bis 15 Uhr
Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
Keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Auf öffentlichen Straßen fahrende Fahrzeuge benötigen eine behördliche Zulassung. In der Zulassungsbehörde des Landkreises Greiz können Kraftfahrzeuge an-, um- und abgemeldet werden. Auch Änderungen von Halterdaten, z.B. zu veränderter Anschrift oder technischen Änderungen, können Sie hier in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Bei Verlust werden Ihnen auch neue Fahrzeugpapiere ausgestellt. Weiterhin können Sie sich an die Zulassungsstelle wenden, wenn Sie Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen benötigen.