Willkommen im Landkreis Greiz
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Zulassung

Auf öffentlichen Straßen fahrende Fahrzeuge benötigen eine behördliche Zulassung. In der Zulassungsbehörde des Landkreises Greiz können Kraftfahrzeuge an-, um- und abgemeldet werden. Auch Änderungen von Halterdaten, z.B. zu veränderter Anschrift oder technischen Änderungen, können Sie hier in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Bei Verlust werden Ihnen auch neue Fahrzeugpapiere ausgestellt. Weiterhin können Sie sich an die Zulassungsstelle wenden, wenn Sie Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen benötigen.

Wunschkennzeichen

Kontakt

Zulassungs-
behörde

Tel. 036603/255-20
Fax 036603/255-25

Publikumsverkehr in der Straßenverkehrsbehörde

Der Wartebereich im Gebäude bleibt eingeschränkt. Ein Einlassdienst regelt den Zugang.
Das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske für Besucher ab 15 Jahren wird empfohlen.

Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde
Es sind alle Leistungen uneingeschränkt möglich.

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Bis auf weiteres ist Samstags geschlossen.

Ab dem 28.02.2023 ist die Fahrerlaubnisbehörde wie die Kfz-Zulassung geöffnet. Sie benötigen keinen Termin mehr.

Untere Straßenverkehrsbehörde
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Fax (036603/255-51) oder E-Mail. Für Rückfragen stehen wir telefonisch zur Verfügung.

 

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