Landratsamt Greiz
Amt für Umwelt
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Dr.-Scheube-Str. 6 | Postfach 1352 | |
07973 Greiz | 07962 Greiz |
Sprechzeiten
Dienstag: | 09 - 12 Uhr | und | 14 - 17 Uhr |
Donnerstag: | 09 - 12 Uhr | und | 14 - 18 Uhr |
und nach Vereinbarung
Vor der geplanten Entschlämmung von Teichen ist zu prüfen, ob der Teichschlamm landwirtschaftlich verwertet werden kann (Auftrag auf Grün- oder Ackerland zur Bodenverbesserung). Dazu ist der Schlamm durch Dritte zu beproben und anschließend zu untersuchen. Der Beprobungs- und Untersuchungsumfang wird durch die untere Bodenschutzbehörde vorgegeben und orientiert sich an der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Dazu sind vom Vorhabenträger folgende Angaben notwendig:
Nach Einreichung der dokumentierten Probenahme und der Untersuchungsergebnisse erarbeitet die Behörde eine Stellungnahme zur landwirtschaftlichen Verwertbarkeit der Teichschlämme.