Anzeige von Teichentschlämmungen
Vor der geplanten Entschlämmung von Teichen ist zu prüfen, ob der Teichschlamm landwirtschaftlich verwertet werden kann (Auftrag auf Grün- oder Ackerland zur Bodenverbesserung). Dazu ist der Schlamm durch Dritte zu beproben und anschließend zu untersuchen. Der Beprobungs- und Untersuchungsumfang wird durch die untere Bodenschutzbehörde vorgegeben und orientiert sich an der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Dazu sind vom Vorhabenträger folgende Angaben notwendig:
- Lage des Teiches (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Angaben zur Größe und zur Nutzung des Teiches
- Wenn bekannt: Lage der geplanten landwirtschaftlich genutzten Aufbringflächen
Nach Einreichung der dokumentierten Probenahme und der Untersuchungsergebnisse erarbeitet die Behörde eine Stellungnahme zur landwirtschaftlichen Verwertbarkeit der Teichschlämme.