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Anzeige von Teichentschlämmungen

Vor der geplanten Entschlämmung von Teichen ist zu prüfen, ob der Teichschlamm landwirtschaftlich verwertet werden kann (Auftrag auf Grün- oder Ackerland zur Bodenverbesserung). Dazu ist der Schlamm durch Dritte zu beproben und anschließend zu untersuchen. Der Beprobungs- und Untersuchungsumfang wird durch die untere Bodenschutzbehörde vorgegeben und orientiert sich an der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Dazu sind vom Vorhabenträger folgende Angaben notwendig:

  • Lage des Teiches (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Angaben zur Größe und zur Nutzung des Teiches
  • Wenn bekannt: Lage der geplanten landwirtschaftlich genutzten Aufbringflächen

Nach Einreichung der dokumentierten Probenahme und der Untersuchungsergebnisse erarbeitet die Behörde eine Stellungnahme zur landwirtschaftlichen Verwertbarkeit der Teichschlämme.

Kontakt

Frau Nahr

Sachbearbeiterin

T: 03661/876-630
F: 03661/876-77601