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Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Schwer­punkt und Ziel­set­zung

Mit dem Pro­gramm soll ar­beits­markt­fer­nen Per­so­nen ei­ne Teil­ha­be am Ar­beits­le­ben er­mög­licht und de­ren
Chan­cen auf Be­schäf­ti­gung am ers­ten Ar­beits­markt ver­bes­sert wer­den.

Ziel­grup­pe sind erwerbsfähige Leis­tungs­be­rech­tig­te, die seit min­des­tens 4 Jah­ren im
SGB II-Leis­tungs­be­zug sind, und

  • ge­sund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen ha­ben und bzw. oder

  • mit min­des­tens ei­nem min­der­jäh­ri­gen Kind in ei­ner Be­darfs­ge­mein­schaft le­ben.

Bereit stehen 165 Ar­beitsplät­ze im Landkreis Greiz, die zu­sätz­lich und wett­be­werbs­neu­tral sind und im
öf­fent­li­chen In­ter­es­se lie­gen. Ein Ar­beits­platz kann höchs­tens 36 Mo­na­te und längs­tens bis zum 31.12.2018
ge­för­dert wer­den.

Neben der geförderten Beschäftigung werden geeignete begleitende Aktivitäten wie z. B. Gesundheitskurse, die nicht aus dem Bundesprogramm finanziert werden, für diese Personen angeboten, um die Ziele soziale Teilhabe und Erleichterung von Übergängen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.

 

Umsetzung

Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbes wurde das Jobcenter Greiz als eines von 105 Jobcentern im gesamten Bundesgebiet ausgewählt.

Arbeitsgeber, die an der Förderung entsprechen der Richtlinien interessiert sind, können sich an das Jobcenter Greiz wenden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Aktuelle Antragsformular sowie die genauen Duchführungsbestimmungen im "Leitfaden" hat das Bundesversicherungsamt auf seiner Internetseite unter Themen - Förderungen/Zuwendungen - Zuwendungsthemen-Arbeit und Soziales - Soziale Teilhabe "Vordrucke" zur Verfügung gestellt.