Willkommen im Landkreis Greiz
Sie sind hier:

Hortbetreuung

Allgemeine Hinweise zur Hortbetreuung

Sie haben die Möglichkeit, Hortgebühren unter Angabe Ihres Kassenzeichens vor dem Erhalt des Bescheides zu entrichten, um eventuell auflaufende Gebühren abzufangen. Die gezahlten Beiträge werden dann automatisch mit den Hortgebühren verrechnet. Gerne können Sie sich diesbezüglich telefonisch an uns wenden.

Nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne bei uns oder der Kämmerei des Landratsamtes Greiz melden, um eventuell eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Dies ist in der Regel telefonisch möglich.

Zudem haben Sie beim zuständigen Jugendamt die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Hortgebühren (Sachkosten) zu stellen. Die Kolleginnen und Kollegen prüfen die Anspruchsvoraussetzungen und Ihnen geht ein separater Bescheid zu. Die Höhe der Sachkosten ist im Hortgebührenbescheid ausgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass die Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Der Hortgebührenbescheid und ggf. die Zahlungsnachweise sind ausreichend zur Vorlage beim Finanzamt. Die Ausstellung eines Kontoauszuges als Zahlungsbeleg bzw. die erneute Zustellung eines Hortbescheides aus einem vorangegangenen Schuljahr ist kostenpflichtig.

Kontakt

Schulverwaltung

Sachbearbeitung

Tel. 03661/876-259
Fax 03661/876-77121