Willkommen im Landkreis Greiz
Sie sind hier:

Hortbetreuung

Aussetzung der Elternbeteiligung - Hortgebühren

Auf Grund der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung werden vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 für die Zeit der landesweiten und regionalen Schulschließung einschließlich der Schulhorte die Elternbeiträge für die Hortbetreuung ausgesetzt, wenn die Schließung mehr als 15 Kalendertage im Monat beträgt.

Die Monate Januar bis April 2021 werden zurück erstattet. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Die Monate Mai und Juni 2021 werden vorerst nicht abgebucht. Sollten jedoch Gebühren fällig werden, werden diese rückwirkend abgebucht bzw. sind bei Selbstzahlern eigenständig zu zahlen.

Kontakt

Thomas Enke

Amtsleiter

Tel. 03661/876-121
Fax 03661/876-77121