Aktuelle Sprechzeiten
Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8 bis 17.00 Uhr
Bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege, Plätze usw.) muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis des Eigentümers bzw. Straßenbaulastträgers erforderlich ist.