Aktuelle Sprechzeiten
Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde
Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8 bis 17.00 Uhr
In der gewerblichen Personenbeförderung besteht eine Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Das Landratsamt Greiz ist zuständig für den Gelegenheitsverkehr mit PKW für die Verkehrsarten Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten und Ferienziel–Reisen (Antrag).
Die Ausübung des gewerblichen Güterkraftverkehrs, bei dem Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eingesetzt werden, bedarf einer Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Neben dieser Erlaubnis wird durch das Landratsamt Greiz die Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr erteilt.
Das umfangreiche Erteilungsverfahren erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.