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Fischerei

Die Fischereibehörden haben die Einhaltung aller Vorschriften zum Schutz und zur Erhaltung der einheimischen Fischbestände und deren Lebensräume sowie die Ausübung der Fischerei zu überwachen.

Die Angelfischerei dürfen nur Personen ausüben, welche einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das entsprechende Gewässer besitzen.

Zur Erlangung des Thüringer Fischereischeins führt die untere Fischereibehörde des Landkreises Greiz zweimal jährlich eine Fischerprüfung durch. Die nächsten Fischereiprüfungen werden am

  • 01. Juni 2024   (Anmeldung bis zum 04.05.2024)
  • 19. Oktober 2024   (Anmeldung bis zum 21.09.2024)

stattfinden.

Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin mit dem Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang und der Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes bei der unteren Fischereibehörde in Greiz einzureichen (§ 30 Abs. 3 ThürFischAVO).

Die Zulassung zur Fischerprüfung kann nur für Teilnehmer erfolgen, die das 10. Lebensjahr bereits vollendet haben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die untere Fischereibehörde, Tel. 03661/876636.

Nach Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses kann in der zuständigen Gemeindeverwaltung die Ausstellung eines Thüringer Fischereischeins beantragt werden. Der Erlaubnisschein wird durch den Inhaber des Fischereirechts erteilt.

Zur Kontrolle einer guten fachlichen Praxis bei der Ausübung der Fischerei auf, an und in Gewässern werden durch die untere Fischereibehörde nebenamtliche staatliche und ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher (§ 48 ThürFischG) bestellt. Die Fischereiaufseher können von den Fischereiberechtigten und Fischereipächtern vorgeschlagen werden.

Eine neue Fischereiaufseherschulung ist 2025 geplant.

Bei der Verpachtung von Gewässern sind der unteren Fischereibehörde die in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Fischereipachtverträge innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zur Genehmigung vorzulegen (§ 13 ThürFischG). Ferner kontrolliert die untere Fischereibehörde die Hegepläne, Hege- sowie Gemeinschaftsfischen und erteilt Sondergenehmigungen.

 

 

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