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Bußgeld

Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat die Aufgabe, die Gesellschaft vor Handlungen zu schützen, durch die schutzwürdige Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verletzt oder gefährdet sein können. Aufgabe der Bußgeldstelle ist es, nach Anzeige solcher Normverstöße das dafür in Gesetzen und Verordnungen vorgesehene Ordnungswidrigkeitenverfahren durchzuführen und Verwaltungsunrecht zu ahnden.

Die Bürger bringen vor allem Verstöße zur Anzeige, wie:

  • fehlende oder unrichtige Preisauszeichnungen in Gaststätten, Geschäften und auf Märkten, Sperrzeitüberschreitungen
  • Ruhestörungen, z. B. durch das Abspielen lauter Musik
  • öffentlich bemerkbare und störende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
  • grob anstößige Handlungen in der Öffentlichkeit und
  • illegale Abfallablagerungen

Die zentrale Bußgeldstelle beim Landratsamt Greiz ist bei Parkverstößen und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr nicht zuständig.

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