Wer eine motorsportliche Veranstaltung durchführen möchte, bedarf nach Thüringer Ordnungsbehördengesetz (ThürOBG) der Erlaubnis durch das örtlich zuständige Ordnungsamt.
Einschlägige Rechtsnorm ist hierfür der § 42 ThürOBG.
§ 42 Abs. 3 Nr. 2 ThürOBG regelt, dass die Veranstaltung öffentlicher Vergnügen, bei der es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt, einer Erlaubnis bedarf.
Eine erlaubnispflichtige motorsportliche Veranstaltung liegt dann vor, wenn für die Veranstaltung öffentlich geworben wird und wenn der Veranstaltung ein Wettbewerbscharakter innewohnt, also ein sportlicher Vergleich erreicht werden soll.
Weitere Genehmigungen sind erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Straßenverkehrsbehörde.