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E-Rechnung

Empfang von elektronischen Rechnungen im Landkreis Greiz

Aufgrund der EU-Richtlinie 2014/45/EU sind Unternehmer ab April 2020 berechtigt, für alle oberschwelligen Vergaben (EU-weite Ausschreibungsverfahren) Rechnungen elektronisch einzureichen.

In Landesrecht wurde die EU-Richtlinie mit dem Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz) vom 10. Mai 2018 umgesetzt.

§ 14 Thüringer E-Government-Gesetz sieht vor, dass Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen in Thüringen Rechnungen elektronisch einreichen können. Die Möglichkeit besteht für die Unternehmen unabhängig vom Auftragsvolumen.

Entsprechend wird auch der Landkreis Greiz, als sog. subzentraler Auftraggeber, die elektronischen Rechnungen künftig entgegennehmen und verarbeiten, so dass Auszahlungen rechtzeitig vorgenommen werden können.

Die Rechnung in elektronischer Form ist eine schnelle, sichere und effiziente Alternative zum Postversand. Durch deren Nutzung können bestehende Geschäftsprozesse optimiert werden. Es spart Zeit, Versand-, Material- und Personalkosten. Zugleich wird die Voraussetzung für eine direkte Bearbeitung in einem elektronischen Rechnungsworkflow geschaffen.

Seit dem 27. November 2019 können Rechnungen elektronisch beim Landratsamt Greiz wie folgt eingereicht werden:

1.    E-Rechnungen:

E-Rechnungen (XRechnungen) und elektronische Rechnungen nach anderen Standards, sofern diese konform mit der europäischen Norm zur elektronischen Rechnungsstellung sind, sind ausschließlich über eine zentrale Rechnungseingangsplattform unter Angabe der

 Leitweg-ID 16076000-0001-09

zu übermitteln. Die zentrale Rechnungseingangsplattform ist über die URL https://verwaltung.thueringen.de zu erreichen. Weiterhin ist ein Direktaufruf über die URL https://xrechnung-bdr.de möglich. Über die zentrale Rechnungseingangsplattform können elektronische Rechnungen erfasst oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochgeladen werden.

2.    Rechnungen im PDF-Format:  

Rechnungen im PDF-Format können an folgende zentrale E-Mail-Adresse des Landkreises Greiz gesendet werden:

 eRechnung(at)Landkreis-Greiz.de

Dabei bitten wir zu beachten, dass pro E-Mail nur eine Rechnung (PDF) übersendet wird.

Hinweise:

Wichtig ist, dass die elektronische Rechnung die folgende zentrale Rechnungseingangsadresse des Landkreises Greiz enthält, wodurch eine fachlich korrekte Zuordnung durch die Kreiskasse an die Fachämter/ Bereiche möglich wird:

 Landratsamt Greiz

Kreiskasse

(Name des zuständigen Amtes oder Sachgebietes)

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

 Zudem sollte im „Betreff“-Feld einer entsprechenden E-Mail stehen:

 Rechnung/ (Name des zuständigen Amtes bzw. Sachgebietes)

 

Weitere Hinweise zum Thema „E-Rechnung“ finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter:

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung

 

pdf-Rechnungen an eRechnung@Landkreis-Greiz.de

 

zentrale Rechnungseingangsadresse des Landkreises Greiz:

 

Landratsamt Greiz

Kreiskasse

(Name des zuständigen Amtes oder Sachgebietes)

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

Betreff der E-Mail:

"Rechnung/ (Name des zuständigen Amtes bzw. Sachgebietes)"