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Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen BImSchG-Anlagen

Das Amt für Umwelt hat auch die Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Aufgabe, unter anderem von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Tankstellen und sonstigen gewerbliche Anlagen, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe. Zudem erarbeiten die Mitarbeiter Fachstellungnahmen und kümmern sich um Beschwerden zu Errichtung und Betrieb vorgenannter Anlagen. Auch die Beratung von Bürgern, Unternehmen und Institutionen zu immissionsschutzrechtlichen Problemen und Fragen zählt zu ihrem Portfolio.

Kontakt

Herr Vogel

Sachbearbeiter

Tel. 03661/876-602
Fax 03661/876-77601

 

Kontakt

Frau Focke

Sachbearbeiterin

Tel. 03661/876-648
Fax 03661/876-77601