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Überwachung von gewerblichen Anlagen und Grundstücken, Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen

Dem Amt für Umwelt obliegt auch die abfallrechtliche Überwachung von gewerblichen Anlagen und Grundstücken, ebenso die Festlegung von abfallwirtschaftlichen Anforderungen in Genehmigungsverfahren für gewerbliche Anlagen einschließlich der Kontrolle ihrer Einhaltung. Hier widmet man sich auch der Genehmigung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Abfallentsorgungsanlagen nach dem Anhang 1 der 4. BImSchV, Verfahrensart V. Nicht zuletzt werden von den Mitarbeitern des Bereichs abfallwirtschaftliche Stoffströme überwacht.

    Kontakt

    Frau Alessio

    Sachbearbeiterin

    Tel. 03661/876-627
    Fax 03661/876-77601

     

    Kontakt

    Herr Weber

    Sachbearbeiter

    Tel. 03661/876-629
    Fax 03661/876-77601