Landratsamt Greiz
Amt für Umwelt
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Mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag: | 09 - 12 Uhr | und | 14 - 17 Uhr |
Donnerstag: | 09 - 12 Uhr | und | 14 - 18 Uhr |
Im Landkreis Greiz gibt es eine Vielzahl naturnaher Lebensräume (Biotope) wie Bäche, Flüsse, Teiche, Feuchtwiesen, Streuobstwiesen, Felsen, Feucht- und Trockenwälder. Nach dem § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sind diese Biotope gesetzlich geschützt. Alle Handlungen, die zu ihrer Zerstörung oder Beeinträchtigung führen können, sind danach verboten. Von den Verboten können auf Antrag Ausnahmen erlassen werden, sofern die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Die Biotope sind landesweit flächendeckend erfasst. Auskunft hierzu erteilt die untere Naturschutzbehörde. Eine Beschreibung der im Landkreis vorkommenden Biotope findet sich außerdem auch in der Broschüre "Natur erleben im Landkreis Greiz Teil VI".
Ein Teil der wertvollen Biotope ist erst durch traditionelle Bewirtschaftungen entstanden. Das sind beispielsweise Wiesen und Gewässer. Die Durchführung von Pflegemaßnahmen wird vom Freistaat Thüringen anteilig gefördert. Hierfür stehen Programme wie KULAP (für Landwirte) und NALAP (Nicht-Landwirte) zur Verfügung.