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Kontrollierender Artenschutz

Die Aufgaben in diesem Bereich beziehen sich auf den Vollzug des nationalen Artenschutzrechtes sowie auf Kontrolltätigkeiten zur Umsetzung europäischer Artenschutzregelungen. Es werden Anliegen zu folgenden artenschutzrechtlichen Bereichen bearbeitet:

  • ­Bearbeitung von artenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesnaturschutzgesetz (insbesondere §§ 44 und 45 BNatSchG)
  • Schutz Gebäude bewohnender Tierarten
  • Erteilung artenschutzrechtlicher Anordnungen
  • Ahndung von Verstößen gegen § 4 BArtSchV – Verbotene Handlungen
  • Vollzug Art. 8 EG-VO über die Vermarktung von Arten sowie deren Ein- und Ausfuhr
  • Erteilung von EG-Bescheinigungen (früher CITES) nach Art. 10 EG-VO und Überwachung der Kennzeichnung
  • Prüfung von Haltungsvoraussetzungen nach § 7 BArtSchV