Kontrollierender Artenschutz
Die Aufgaben in diesem Bereich beziehen sich auf den Vollzug des nationalen Artenschutzrechtes sowie auf Kontrolltätigkeiten zur Umsetzung europäischer Artenschutzregelungen. Es werden Anliegen zu folgenden artenschutzrechtlichen Bereichen bearbeitet:
- Bearbeitung von artenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesnaturschutzgesetz (insbesondere §§ 44 und 45 BNatSchG)
- Schutz Gebäude bewohnender Tierarten
- Erteilung artenschutzrechtlicher Anordnungen
- Ahndung von Verstößen gegen § 4 BArtSchV – Verbotene Handlungen
- Vollzug Art. 8 EG-VO über die Vermarktung von Arten sowie deren Ein- und Ausfuhr
- Erteilung von EG-Bescheinigungen (früher CITES) nach Art. 10 EG-VO und Überwachung der Kennzeichnung
- Prüfung von Haltungsvoraussetzungen nach § 7 BArtSchV