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Artenschutz bei Abriss und Umbau von Gebäuden

Eine Reihe von Tierarten wie Singvögel, Kleineulen, Fledermäuse und Hornissen besiedeln Bauwerke des Menschen. Dächer und Fassaden von Scheunen, Wohngebäuden oder auch Ruinen werden als Brut- und Schlafstätte genutzt. Daraus ergibt sich für den Vorhabenträger eine Verantwortung, bei Abbruch- und Umbauvorhaben das Gebäude auf das Vorkommen von Wildtieren und deren Lebensstätten zu kontrollieren oder von einer sachkundigen Person kontrollieren zu lassen.

 

Hiermit soll sichergestellt werden, dass vorhandene, geschützte Lebensstätten nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden und geschützte Wildtiere inklusive ihrer Entwicklungsstadien (z. B. Eier, Küken) nicht zu Schaden kommen. Zur Berücksichtigung des Artenschutzes beim Abriss oder der Sanierung von Gebäuden wurde ein Merkblatt erstellt, das alle wichtigen Informationen enthält