Seit 2014 ist in der gesamten europäischen Union das Ausbringen invasiver gebietsfremder Arten verboten (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, kurz IAS-VO). Die Verordnung enthält „Bestimmungen für die Prävention, Minimierung und Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen sowohl der vorsätzlichen wie der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität in der Union".
Im Jahr 2016 wurde die sog. "Unionsliste" zum ersten Mal aufgestellt. Sie enthält alle invasiven gebietsfremden Arten, für die die Verordnung anzuwenden ist. Seitdem wird diese regelmäßig angepasst. Die aktuelle Liste finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Naturschutz (BfN, siehe "Weiterführende Links").
Für einige dieser Arten, die als weit verbreitet angesehen werden und für die eine Beseitigung aus dem Ökosystem häufig nicht mehr möglich sein wird, wurden Managementblätter erstellt. In den Managementblättern wird die Zielsetzung der Bekämpfung und die empfohlenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Verbreitung der Arten festgelegt. Die Managementblätter können auf der Seite des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten eingesehen werden (TMUENF, siehe "Weiterführende Links").