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Niederschlagswasser

Niederschlagswasser sollte vorrangig so lange wie möglich am Ort des Anfalls verbleiben und über die belebte Bodenzone zur Versickerung gebracht werden, um die Grundwasserneubildung zu unterstützen.
Eine Erlaubnispflicht für Versickerungen kann entfallen, wenn das Niederschlagswasser nicht schädlich verschmutzt ist, von kleineren Flächen außerhalb von Industrie-, Gewerbe- oder Sondergebieten stammt und breitflächig über die belebte Bodenzone eingeleitet wird. Der Standort muss sich außerhalb von Wasserschutzgebieten, Altlasten- und Altlastenverdachts- Flächen sowie Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen befinden.
Bei Einleitungen von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer bzw. das Grundwasser können sich, abhängig von der Einleitmenge, Rückhaltemaßnahmen erforderlich machen.

  • Den Antrag Niederschlagswasser finden Sie im Formularservice des Umweltamtes.

Kontakt

umweltamt@
landkreis-greiz.de

T: 03661/876-623
F: 03661/876-77601