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Häusliches Abwasser

Häusliches Abwasser ist, sofern keine Behandlung in einer kommunalen Kläranlage möglich ist, vor Einleitung in ein Gewässer in einer Kleinkläranlage (KKA) nach dem Stand der Technik (vollbiologisch, ggf. nach Standort weitergehende Anforderungen) zu behandeln. Die KKA muss eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen.

  • Die Antragsformulare zur Erlaubnis für die Einleitung aus KKA sowie zur Versickerungsanlage finden Sie im Formularservice des Umweltamtes.

Kontakt

Herr Bordon

Sachbearbeiter

T: 03661/876-619
F: 03661/876-77601