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Gewerbliches Abwasser

Für gewerbliches Abwasser, das aus Herkunftsbereichen gemäß der Abwasserverordnung stammt, bedürfen Einleitungen ins Gewässer sowie in öffentliche Abwasseranlagen der Genehmigung durch die Wasserbehörde.
Gewerbliches Abwasser ist in einer auf die betriebliche Abwasserzusammensetzung abgestimmten Kläranlage zu behandeln, deren Reinigungsleistung mindestens die Anforderungen aus der Abwasserverordnung erfüllt.
Sofern Abwasserbehandlungsanlagen für gewerbliches Abwasser über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Prüfzeugnis verfügen, kann statt eines Genehmigungs- ein Anzeigeverfahren für die Einleitung in eine öffentliche Abwasseranlage durchgeführt werden.

  • Die Antragsformulare zur Behandlung und Einleitung von gewerblichem Abwasser finden Sie im Formularservice des Umweltamtes.

Kontakt

Herr Oertel

T: 03661/876-611

F: 03661/876-77601

 

Kontakt

Herr Lagaude

T: 03661/876-614

F: 03661/876-77601