Landratsamt Greiz
Amt für Umwelt
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Dr.-Scheube-Str. 6 | Postfach 1352 | |
07973 Greiz | 07962 Greiz |
Sprechzeiten
Dienstag: | 09 - 12 Uhr | und | 14 - 17 Uhr |
Donnerstag: | 09 - 12 Uhr | und | 14 - 18 Uhr |
und nach Vereinbarung
Für gewerbliches Abwasser, das aus Herkunftsbereichen gemäß der Abwasserverordnung stammt, bedürfen Einleitungen ins Gewässer sowie in öffentliche Abwasseranlagen der Genehmigung durch die Wasserbehörde.
Gewerbliches Abwasser ist in einer auf die betriebliche Abwasserzusammensetzung abgestimmten Kläranlage zu behandeln, deren Reinigungsleistung mindestens die Anforderungen aus der Abwasserverordnung erfüllt.
Sofern Abwasserbehandlungsanlagen für gewerbliches Abwasser über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Prüfzeugnis verfügen, kann statt eines Genehmigungs- ein Anzeigeverfahren für die Einleitung in eine öffentliche Abwasseranlage durchgeführt werden.