Diese Abteilung ist mit der Ermittlung und Maßnahmen zu illegalen Abfallablagerungen in der freien Landschaft betraut. Für Betriebe, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle transportieren, bearbeitet man hier Anzeigen und Erlaubnisse nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) einschließlich Erteilung einer Beförderernummer. (Bitte nutzen Sie hierzu die Formularfunktion!) Auch der Vollzug der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung sowie die Erteilung von Erzeuger- oder Entsorgernummern (Thüringer Landesverwaltungsamt: siehe Formularfunktion!) fällt in den Aufgabenbereich des Bereichs Abfallwirtschaft.