Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsbehörde
Das Amt für Migration nimmt als Staatsangehörigkeitsbehörde Aufgaben im Staatsangehörigkeitsrecht wahr. Dazu gehören insbesondere die Beratung in staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten, die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen sowie die Durchführung von Einbürgerungsverfahren. Darüber hinaus sind sie für die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen und sonstigen Bescheinigungen zuständig sowie für die Entgegennahme von Erklärungen zum Erwerb oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ihr Anliegen zur Einbürgerung und zum Staatsangehörigkeitsrecht können Sie per E-Mail übermitteln.
E-Mail: einbuergerung(at)landkreis-greiz.de
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie Art und Umfang Ihres Anliegens an.
In dringenden Einzelfällen wenden Sie sich an:
Hotline: +49 (0) 3661/876-352