Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsbehörde
Das Amt für Migration nimmt als Staatsangehörigkeitsbehörde Aufgaben im Staatsangehörigkeitsrecht wahr. Dazu gehören insbesondere die Beratung in staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten, die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen sowie die Durchführung von Einbürgerungsverfahren. Darüber hinaus sind sie für die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen und sonstigen Bescheinigungen zuständig sowie für die Entgegennahme von Erklärungen zum Erwerb oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ihr Anliegen zur Einbürgerung und zum Staatsangehörigkeitsrecht können Sie per E-Mail übermitteln.
E-Mail: einbuergerung(at)landkreis-greiz.de
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie Art und Umfang Ihres Anliegens an.
In dringenden Einzelfällen wenden Sie sich an:
Hotline: +49 (0) 3661/876-352
Asylunterkünfte und Eigenbetreibung
Der Landkreis Greiz ist für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten zuständig. Das Amt für Migration organisiert und verwaltet die Asylunterkünfte und stellt eine angemessene Unterbringung sowie die grundlegende Versorgung sicher.
Ihr Anliegen können Sie per E-Mail übermitteln.
E-Mail: unterbringung(at)landkreis-greiz.de
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie Art und Umfang Ihres Anliegens an.
In dringenden Einzelfällen wenden Sie sich an:
Hotline: +49 (0) 3661/876-340
Hilfe für ukrainische Flüchtlinge
Aufgrund des Krieges in der Ukraine kommen auch im Landkreis Greiz geflüchtete Menschen an, die häufig privat bei Verwandten, Bekannten oder freiwilligen Helfern untergebracht werden.
Die Meldungen zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge werden zentral erfasst. Diese können per E-Mail übermittelt werden.
E-Mail: ukraine(at)landkreis-greiz.de
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie Art und Umfang Ihres Anliegens an.
In dringenden Einzelfällen wenden Sie sich an:
Hotline: +49 (0) 3661/876-562