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Leistungen für Bürger

Antragstellung zum Erhalt von Bürgergeld

Sie möchten Bürgergeld erhalten. Mit der Übermittlung eines vollständig ausgefüllten Antrages können wir prüfen, ob Sie Anspruch, und falls ja, in welcher Höhe, haben. Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld 2 bezogen haben, übersenden Sie uns bitte einen Weiterbewilligungsantrag. Zur Übersendung der ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können diese mit der Post ans Jobcenter Greiz oder digital (Online-Services) über das Thüringer Verwaltungsportal (Thavel) übersenden. Des Weiteren können Sie den dafür vorgesehenen Hausbriefkasten in Greiz nutzen oder einen persönlichen Abgabetermin im Leistungsbereich (siehe Kundentelefon) vereinbaren.

Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Hinweise zum Datenschutz (Datenschutzhinweise der Artikel 12 -14 DSGV).

Mit dem Bürgergeldrechner (externer Link) können Sie prüfen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld für Sie besteht. Der errechnete Anspruch ist unverbindlich und hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob eine Antragsstellung erfolgreich sein kann.  

    BÜRGERGELDRECHNER 

 Das Jobcenter prüft, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Deshalb werden von Ihnen ein Antrag und Nachweise benötigt, die Ihre Angaben belegen. Wenn Sie mit anderen Menschen zusammenleben und eine Bedarfsgemeinschaft bilden, benötigt das Jobcenter auch zu diesen Personen Angaben.

Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  •   Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  •   Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  •   Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  •   Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Bürgergeld ist eine nachrangige Leistung, das heißt Sie müssen vorab alle anderen möglichen Einkommensquellen ausschöpfen. Ansprüche auf Leistungen wie Arbeitslosgengeld I, Krankengeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhalt, Wohngeld sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen werden auf einen möglichen Anspruch angerechnet. Lohn und Gehalt werden ebenfalls unter Berücksichtigung von Absetzbeträgen angerechnet.  

Für eine Neuantragstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Mitarbeiter der Eingangszone über das Kundentelefon auf. Nach der Aufnahme persönlicher Daten erhalten Sie individuelle Informationen über die Unterlagen, die für Ihren Antrag erforderlich sind. Bei einer Neuantragstellung ist eine Identitätsprüfung erforderlich. Dazu legen Sie bitte zum persönlichen Gespräch einen gültigen Personalausweis/ Reisepass mit Meldebescheinigung oder Ähnliches (mit Lichtbild) vor.

Kontakt


Kundentelefon
Greiz

Tel. 03661/876 9250

Kontakt


Kundentelefon
Zeulenroda-Triebes

Tel. 036628/5805-550

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Kundentelefon
Gera

Tel. 036628/5805-550