Teilhabe am kulturellen und sportlichen Leben
Wenn Ihr Kind in einem Verein Mitglied ist, ein Instrument erlernt oder regelmäßig im Chor singt, können wir diese Aktivitäten mit einem pauschalen monatlichen Beitrag in Höhe von 15 Euro unterstützen.
Voraussetzungen:
• Ihr Kind ist nicht älter als 18 Jahre alt.
• Sie weisen uns eine Vereinsmitgliedschaft oder Aktivität nach.
• Sie stellen einen Antrag, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB XII empfangen oder
• Sie erhalten Leistungen nach dem SGB II, dann legen Sie uns diese ausgefüllte Anlage zur Teilhabe am
kulturellen Leben bei.
Die Kosten können direkt an den Anbieter bzw. Verein überwiesen werden.