Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schülern können die Kosten für die Beförderung zu ihrer Schule erstattet werden.
Voraussetzungen:
• Ihr Kind ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule und
jünger als 25 Jahre. Es erhält keine Ausbildungsvergütung.
• Die Beförderung zur nächstgelegenen Schule ist erforderlich.
• Die anfallenden Kosten werden nicht vollständig von Dritten (z. B. Landkreis) übernommen.
• Sie können die angefallenen Kosten belegen.