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Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schülern können die Kosten für die Beförderung zu ihrer Schule erstattet werden.

Voraussetzungen:    

•     Ihr Kind ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule und  
      jünger als 25 Jahre. Es erhält keine Ausbildungsvergütung.

•     Die Beförderung zur nächstgelegenen Schule ist erforderlich.

•     Die anfallenden Kosten werden nicht vollständig von Dritten (z. B. Landkreis) übernommen.

•     Sie können die angefallenen Kosten belegen.