Lernförderung
Mit der außerschulischen Lernförderung werden die Angebote der Schulen ergänzt. Die in der Regel kostenfreien schulischen Angebote sind vorrangig zu nutzen. Wenn Ihr Kind große Schwierigkeiten beim Lernen hat und eine kurzfristige Verbesserung der Leistungen nur mit außerschulischer Förderung erzielt werden kann, können die Kosten dafür übernommen werden.
Voraussetzungen:
• Ihr Kind geht in eine allgemein- oder berufsbildenden Schule, ist jünger als 25 Jahre und erhält keine
Ausbildungsvergütung.
• Sie können eine Bestätigung der Schule vorlegen, dass das Lernziel für Ihr Kind nur mit Lernförderung erreicht
werden kann. Es liegen keine vergleichbaren schulischen Angebote vor.
• Sie stellen einen entsprechenden Antrag für Ihr Kind.